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Aufnahme von SchülerInnen mit Förderbedarf

Wir nehmen jedes Schuljahr SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarfen in die Jahrgangsstufe 7 auf. Die Aufnahme von SchülerInnen mit Förderbedarfen in die in die gymnasiale Oberstufe ist ebenfalls möglich.

 

Bei Interesse für die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Schule wenden Sie sich bitte per Mail an

Wir leiten Ihre Nachricht an unsere Sonderpädagoginnen weiter, die dann Kontakt zu Ihnen für eine ausführliche Beratung aufnehmen.

 

Wir freuen uns, Ihr Kind kennenzulernen. Wir möchten im Gespräch erfahren, welche besonderen Bedürfnisse Ihr Kind hat und welche Unterstützung sich Ihr Kind wünscht, um erfolgreich lernen zu können.

 

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme, d.h. am Ende der 5. Klasse für den Übergang in die 7. Klasse.

SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt haben ein eigenes Aufnahmeverfahren in die 7.Klasse, welches vor dem regulären Ü7-Verfahren stattfindet (vorgezogenes Ü7-Verfahren). Dazu melden Sie sich bei dem Sonderpädagogen / der Sonderpädagogin der Grundschule Ihres Kindes schon in Klasse 5. Er/Sie wird Ihnen erklären, dass Sie für das Ü7-Verfahren eine Überprüfung des bereits bestehenden sonderpädagogischen Förderschwerpunktes beantragen müssen oder auch erstmals einen solchen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen können.

Aktuelle Hinweise

Stand 20.09.2024