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Krank, was nun ? Hinweise zur Freistellung und zu Schulversäumnissen

Ich bin krank
 

 

 

Bitte denken Sie unbedingt daran, im Krankheitsfall folgende Schritte auszuführen:

  • Krankmeldung bis 8.00 Uhr des ersten Fehltages telefonisch (0331-289 7840) im Sekretariat sowie schriftlich an die Klassenleitung/ den Tutor/ die Tutorin. Dieser Schritt ist wichtig, damit wir wissen, dass alles in Ordnung ist, Ihr Kind sich auskuriert und nicht auf dem Schulweg verloren gegangen ist.
  • Unterschriebene schriftliche Entschuldigung möglichst in Form unserer Entschuldigungs-Vorlage im Logbuch oder formlos bis drei Tage nach Wiedererscheinen des Kindes im Unterricht. Diese wird bei der Klassenleitung abgegeben.

Wenn die Erkrankung länger andauert, bitten wir nach 5 Werktagen um einen schriftliche Zwischeninformation an die Klassenleitung. Es kommt immer wieder zu unentschuldigten Fehlzeiten auf den Zeugnissen aufgrund von Versäumnissen bei den o. g. Schritten. Bitte helfen Sie uns, die Anwesenheit korrekt zu erfassen und fragen Sie auch noch einmal bei Ihrem Kind nach, ob es den Entschuldigungsantrag auch abgegeben hat!

Muss eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts aus dringenden Gründen zum Arzt ist die Schule vorab darüber zu informieren. Anschließend ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die von den Eltern zu unterzeichnen ist.

Beurlaubungen vom Unterricht und anderen Schulveranstaltungen sind von den Eltern rechtzeitig zu beantragen.

  • Bei einer Freistellung bis zu drei Tagen ist mindestens drei Tage im Voraus ein Antrag an die Klassenleitung zu stellen.
  • Bei einer Freistellung bis zu vier Wochen ist spätestens 14 Tage im Voraus ein Antrag über die Klassenleitung an die Schulleitung zu stellen.
  • Liegen Freistellungsanträge im Zeitraum von 14 Tagen vor oder nach den Ferien, und es verlängern sich dadurch Ferien, erfolgt eine Entscheidung generell durch die Schulleitung. Der Antrag ist ebenfalls spätestens 14 Tage im Voraus zu stellen.
  • Über zeitlich darüber hinaus gehende Beurlaubungen entscheidet das staatliche Schulamt Brandenburg. (siehe auch: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vv_schulbetrieb#8)

    Freistellungsantrag neu

Sportbefreiungen – Attest

Für eine oder auch zwei Unterrichtsstunden können Erziehungsberechtigte ihr Kind durch einen entsprechenden Antrag mit einer Begründung vom Sportunterricht befreien. Die Schüler und Schülerinnen müssen aber im Unterricht anwesend sein.

Muss jemand über längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht befreit werden, kann das nur durch ein sportärztliches Attest geschehen. Schüler/Schülerinnen mit Sportbefreiungen nehmen am theoretischen Unterricht teil und können ggf. zu Hilfeleistungen herangezogen werden.

 

Entschuldigte und unentschuldigte Tage sowie Stunden erscheinen auf dem Zeugnis.

Aktuelle Hinweise

Stand 20.09.2024